Lösungshilfen

Betreuung und ...

Mit unserem Betreuungsdienst wird es für unsere Klienten nie langweilig. Ohne Angehörige vereinsamen? Das gibt es bei uns nicht. Wir halten Ihre sozialen Kompetenzen stets in Takt, sodass sie sich lebendiger denn je fühlen. Vom gemütlichen Plausch auf dem eigenen Balkon / der Terrasse über einen Spaziergang im Park bis hin zum vergnüglichen Kartenspiel – Sie teilen herzliche und schöne Momente mit unseren Schwestern. Natürlich können Sie sich Ihre Beschäftigung auch selbst aussuchen und dabei einfach nur das Beisein unserer Pflegekräfte genießen.

Und wir bringen Sie in Bewegung: Anders als bei vielen Altenpflegern bieten wir ein ergotherapeutisches Konzept, bei dem ausgebildete, geschulte Ergotherapeuten Sie mobilisieren, anstatt dass die Pflegekraft das „mitmacht“.

Entlastung

(allgemeine Unterstützung)

Nicht nur die Betroffenen selbst, auch die Angehörigen der zu pflegenden Person, sind oftmals überfordert mit der neuen Lebenssituation. Einen Angehörigen selbstständig zu pflegen, ist eine Aufgabe, der viele nicht gewachsen sind. Es ist ganz alltäglich, dass Sie jetzt nicht recht weiterwissen oder Angst haben, sich einzugestehen, dass Sie auf professionelle Hilfe zurückgreifen müssen, weil Sie allein nicht mehr die volle Verantwortung für den Pflegebedürftigen tragen können. Denn man redet sich gerne ein, dass es den Angehörigen verletzen könnte, weil man das Gefühl vermittelt, diesen abschieben zu wollen oder sich am Ende gar nicht mehr um diese kümmern zu wollen.

Doch auch Angehörige haben ein Leben, das sie weiterleben müssen, weshalb Sie nicht immer für ihre Liebsten da sein können. Aus diesem Grund entlasten wir Sie gern und nehmen Ihnen punktuelle Aufgaben ab, damit Sie nicht selbst unter der Verantwortung zusammenbrechen und zum Pflegefall werden. Unserer Schwestern verabreichen den Klienten ihre Medikamente zur ordnungsmäßigen Zeit und schauen für Sie bei dem Angehörigen vorbei, um zu prüfen, ob alles in Ordnung ist.

Unserer Entlastung deckt also folgende Bereiche ab:
  • Begleitprozess für pflegende Angehörige
  • Angebot von Hauskrankenpflege: Beratungs-/Aufnahmegespräch
  • Beratung zum Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) nach § 45 SGB XI
  • Wir begleiten die pflegebedürftige Person zu Terminen, bei Veranstaltungen, bei Spaziergängen, beim Einkaufen und vielem mehr